Beim Mieterstrommodell mit einer PV-Anlage bezieht der Mieter immer zwei „Stromarten“: sogenannten Mieterstrom aus der hauseigenen PV-Anlage und Reststrom aus dem Netz. Der PV-Strom vom hauseigenen Dach ist für Mieter relativ günstig:
- Er ist im Vergleich zum Netzstrom von einigen Abgaben befreit.
- Er wird von der Bundesregierung gefördert.
- Der Preis für Mieterstrom ergibt sich unabhängig von der Entwicklung an der Strombörse. Er basiert vielmehr auf den Kosten, die die hauseigene PV-Anlage über ihre gesamte Lebensdauer verursacht.
- Da der Preis für Mieterstrom über die kalkulierte Nutzungsdauer konstant bleibt, tritt in Höhe seiner Nutzung der Effekt einer echten Strompreisbremse auf.
- Der Preis für Mieterstrom darf laut Mieterstromgesetz maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs betragen.
Für Mieter lohnt sich das Modell daher. Aber für Vermieter? In der Praxis gibt es eine große Hürde: Wenn ein Gebäudeeigentümer den mit der hauseigenen PV-Anlage selbst produzierten Strom an seine Mieter verkauft, wird er zu einem Energieversorgungsunternehmen – mit allen Rechten und Pflichten. Für Hauseigentümer oder Baugenossenschaften, deren Hauptgeschäft die Immobilie ist, ist diese Aufgabe kaum zu stemmen. Zumeist fehlt das nötige energiewirtschaftliche Know-how.
An dieser Stelle springen nun Energieversorger wie die Stadtwerke Bad Tölz mit einer Lösung ein. Sie betreiben die PV-Anlage. Damit treten sie als Energieversorgungsunternehmen in ihrer Kernkompetenz auf und nehmen dem Hauseigentümer diese Aufgabe ab.
So profitieren Hauseigentümer von diesem Mieterstrommodell
Der Immobilienbesitzer ist der Investor. Er kommt für Kauf, Installation, Wartung und Instandhaltung der PV-Anlage auf und vermietet sie dann an den Energieversorger. Die garantierte Miete ist höher als der Betrag, den er für die Einspeisung „seines“ PV-Stroms bekäme. Damit wird es für den Eigentümer wirtschaftlich attraktiv, statt auf Einspeisung auf Eigenverbrauch zu setzen. Er wertet seine Immobilie auf, und (potenzielle) Mieter wissen geringe und kalkulierbare Nebenkosten zu schätzen.
Warum machen die Energieversorger mit?
Der Energieversorger generiert auf diese Weise einen festen Kundenstamm. Denn: Wer dort den günstigen Mieterstrom bezieht, muss auch den Reststrom bei diesem Anbieter beziehen. Schon allein aus abrechnungstechnischen Gründen ist es nicht möglich, mit Zählern von zwei Grundversorgern zu agieren. Wer auf den Mieterstrom verzichtet, kann den Stromversorger natürlich frei wählen.
Das Mieterstrommodell der Stadtwerke Bad Tölz
Die Stadtwerke sind bei der Installation einer Anlage von Anfang mit dabei: „Die angebotenen Dienstleistungen reichen von der Planung über die Umsetzung bis zum Verkauf der PV-Anlage und dem Betrieb inklusive Abrechnung, Meldepflicht und allen anderen damit verbundenen Aufgaben“, sagt Axel Lellau, Innovationsmanager der Stadtwerke Bad Tölz. Er ist für die Konzeptionierung des Mieterstrommodells verantwortlich.
Dabei geht es im Vorfeld nicht nur um die Frage, wie viele Personen in dem Haus wohnen und wie groß es ist. Sind Aufzüge und Waschküchen vorhanden? Soll die Möglichkeit geboten werden, E-Fahrzeuge aufzuladen? Aus einer detaillierten Analyse wird daraufhin die Größe der PV-Anlage errechnet.
Das Mieterstrommodell der Stadtwerke ist jeweils auf 20 Jahre ausgelegt. Anschaffung, Installation, Reparaturen, Wartung und Verschleiß der PV-Anlage werden für diesen Zeitraum kalkuliert. Auf dieser Basis wird der Preis für die Kilowattstunde Mieterstrom ermittelt – unabhängig von den Entwicklungen an der Strombörse. Die Stadtwerke Bad Tölz gehen derzeit davon aus, dass durchschnittlich 40 Prozent des auf dem Dach erzeugten Stroms selbst genutzt werden können. Damit ergibt sich in Höhe dieses Eigenverbrauchsanteils von 40 Prozent eine echte Strompreisbremse. Ein weiterer Aspekt: Je mehr Strom der Mieter aus der Photovoltaikanlage verbraucht, desto stärker wird der Effekt der Strompreisbremse. „Zeitschaltuhren für Waschmaschine und Geschirrspüler sind dabei nützliche Helfer“, weiß Axel Lellau.
Innovationsmanager Axel Lellau weiß auch mit der Kalkulation zu überzeugen: „Der Strompreis der Grundversorger beträgt im Landkreis durchschnittlich 29 Cent pro Kilowattstunde und gut 27 Cent in Bad Tölz. Der günstigste Tarif liegt derzeit bei 26 Cent pro Kilowattstunde. Mit gut 24 Cent ist unser Sonnenstrom unschlagbar günstig“, sagt er. Bei der Preisgestaltung des Reststroms orientieren sich die Stadtwerke an den marktüblichen Preisen.