Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID anmelden.
Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID anmelden.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat folgende gesetzlichen Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung
- Überwachung
- Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Unterstützung der Betroffenen
- Stellungnahme vor dem Einsatz automatisierter Verfahren
- Stellungnahme zu geplanten Videoüberwachungen
Weitere Aufgaben:
- Umsetzung der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde
- Die Koordinierung bei der Umsetzung der Rechte der Betroffenen nach Art. 12 ff. der DSGVO.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die Kassenprüfung durch.
Alle Leistungen von Sachgebiet 02 im BayernPortal des Freistaats:
- Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
- Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten
- Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen
- Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Beschäftigte von bayerischen Behörden
- Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung
- Prüfungswesen; Örtliche und überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung der Landkreise