Das Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen setzt sich aus dem Sachgebiet 22 - Verwaltung und dem Sachgebiet 24 - Technik zusammen. Hier werden Bauvorhaben geprüft.
Das Kreisbauamt ist die Baugenehmigungs- und Denkmalschutzbehörde für Bauvorhaben im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Die Aufgaben des Bauamtes sind:
- Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
- Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
- Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
- Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
- Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
- Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Brandschutz von baulichen Anlagen; Vollzug der Bauvorschriften
- Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen
- Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
- Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
- Denkmalschutz; Beratung von Denkmaleigentümern
- Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen
- Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen
- Kommunikation mit Kommunen; Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten
- Landpachtvertrag; Anzeige des Abschlusses
- Ordnungswidrigkeit; Informationen zum Bußgeldbescheid
- Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung
- Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
- Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Sie planen eine Baumaßnahme?
Wichtig:
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern.
Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Wo reiche ich was ein?
Digitaler Bauantrag
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gehört zu Pilot-Landkreisen, in denen der digitale Bauantrag eingesetzt wird. Das Online-Verfahren wird ab 1. November 2021 über das BayernPortal des Freistaats zur Verfügung gestellt.
Nutzen Sie den digitalen Bauantrag und folgen Sie dazu den Angaben im Online-Verfahren.
Es werden Ihnen alle notwendigen Formulare und Merkblätter im Verlauf des Online-Verfahrens angezeigt.
Um einen Bauantrag digital einzureichen, wird eine BayernID benötigt.
Bauantrag analog
Natürlich können Sie auch weiterhin baurechtliche Anträge in der herkömmlichen Papierform einreichen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
- Merkblätter und Hinweise finden Sie im Bayerischen Behördenwegweiser: Link
- Sämtliche Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, erst dann kann die inhaltliche Prüfung beginnen.