Besuchsrechte in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheimen sind nur mit Einschränkungen erlaubt.
Die Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen und ebenfalls besonderes Schutzbedürftigen in Krankenhäusern.
Es gelten die Regelungen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bzw. haben auch die Einrichtungen selbst Hygienekonzepte entwickelt.