Informationen zur Einreise

Für alle Einreisenden nach Deutschland gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV).

Gemäß dieser Verordnung benötigen Einreisende ab dem 01.06.2022 keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.

Informationen, welche Staaten oder Regionen als Virusvariantengebiet eingestuft sind, finden Sie tagesaktuell auf der Webseite des RKI.

Ab dem 11. Juni 2022 wurden zudem die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes aber nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.

Weitere Details zur Einreise aus Drittstaaten (Internetseite des BMI)

Sofern Sie weitere Informationen benötigen, oder spezifische Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an eqv@lra-toelz.de.