SG 25

Geschäftsstelle Gutachterausschuss/GIS-Koordination

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind neutrale und unabhängige Kollegialgremien. Ihre Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle.

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024, 01.01.2022, 31.12.2020 sowie zum 31.12.2018 sind bei BORIS Bayern abrufbar.

Mitglieder des Gutachterausschusses

Die Gutachterausschüsse wurden 1960 mit der Einführung des Baugesetzbuches (BauGB) geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Diese Markttransparenz wird vor allem durch die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte erzeugt.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhält die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Kopien aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und in zusammengefasster Form erfasst.

Bei der Geschäftsstelle des Gutacherausschusses mit Sitz im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen können auf Anfrage Bodenrichtwerte etc. angefordert werden.

Einen Überblick aus der Geschäftsstelle über die Aufgaben und Statistiken zu Auskünften finden Sie im Geschäftsstellenbericht. Der aktuelle Marktbericht enthält Daten einschließlich 2020. Das zugehörige Inhaltsverzeichnis finden Sie hier. Die Veröffentlichung des nächsten Marktberichts mit Daten einschließlich 2023 ist für Ende 2024 geplant. Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 sind in Boris-Bayern verfügbar.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte vom Landkreis Bad Tölz–Wolfratshausen zum 01.01.2024, 01.01.2022, 31.12.2020 sowie zum 31.12.2018 sind im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN abrufbar.

Falls Sie einen zurückliegenden Bodenrichtwert benötigen, verwenden Sie bitte das Antragsformular oder stellen online einen Antrag.

Versand der Bodenrichtwertliste

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Privatpersonen, Steuerberater u.w. können eine Orientierungswertauskunft (Wertspanne) beantragen.

Falls Sie als Sachverständiger eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung benötigen, verwenden Sie bitte das Antragsformular.

 

Abgeschlossenheitsbescheinigung für Eigentumswohnungen und sonstiges Sonder- und Teileigentum

Übersicht zu den sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten:

  • Indexreihen: Ermittelt mit Stand 2020, nächste geplante Veröffentlichung Q4/2024
  • Liegenschaftszinssätze: Bisher keine ermittelt (keine ausreichende Datengrundlage)
  • Sachwertfaktoren: Bisher keine ermittelt, nächste geplante Veröffentlichung Q4/2024
  • Umrechnungskoeffizienten: Bisher keine ermittelt
  • Vergleichsfaktoren: Bisher keine ermittelt
  • Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren sowie -koeffizienten: Bisher keine ermittelt (keine ausreichende Datengrundlage)

Stand 07.10.2024

 

Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind:

 

Informationen zur Geschäftsstelle im BayernPortal des Freistaats